Beschwerde

Am 23.05. konnten wir in der Zeitung lesen, dass der Rat einstimmig grünes Licht für den Ausbau der Hinterstraße gegeben hatte. In vorausgegangenen Sitzungen der Ausschüsse war den Anliegern und Besitzern jedoch eine Bürgeranhörung zu diesem Thema zugesagt worden. Dies ist nicht geschehen. Aus diesem Grund und um keine Fristen zu versäumen hat jetzt das Ehepaar Bücking Beschwerde eingelegt und beantragt, den Beschluss des Rates aufzuheben:

 

Sehr geehrter Herr Öhmann,

hiermit legen wir als Anwohner der Hinterstraße in Coesfeld gegen den Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 17.05.2018 zur Beschlussvorlage 096/218 der Tagesordnung (Sanierung der Hinterstraße) gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Beschwerde ein und beantragen den Beschluss des Rates aufzuheben.

Wir bitten die Eigentümer zu einer kurzfristigen und von der Verwaltung zugesagten Bürgeranhörung einzuladen. Hier sollte vorwiegend und vorrangig über Kosten, Nutzen und Vorteile der Anwohner, langfristige Auswirkungen und zukünftige Aufwände berichtet und diskutiert werden, damit die Eigentümer nicht weiter über beachtliche Kosten im Unklaren bleiben.

Begründung:

  • Wir haben keinerlei Auskünfte über die Kosten der geplanten Maßnahme erhalten.
  • Wir haben keinerlei Auskünfte über die Kosten einer von uns geforderten Wiederherstellung der Straße nach dem erfolgten Kanalausbau (Asphaltdecke).
  • Uns fehlen die Auskünfte darüber, in welcher Höhe die Stadt Fördermittel vom Land NRW für die Sanierung der Hinterstraße (Innenstadt) erhält.
  • Nach dem Kommunalen Abgabegesetz sind die Anwohner finanziell nur dann zu beteiligen, wenn es für die Betroffenen von Vorteil ist.
  • Wir als Anlieger, sehen in der geplanten Sanierungsmaßnahme keinen Vorteil. Wir sehen nur Nachteile (siehe das Schreiben der Nachbarschaft vom 30.01.2018).
  • Nach § 23 der Gemeindeordnung NRW hat der Rat die Einwohner über bedeutsame Angelegenheiten zu unterrichten. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die u.a. das wirtschaftliche Wohl der Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Anwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, sowie Ziele, und Zwecke der Auswirkungen unterrichtet werden. Die Unterrichtung ist so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht.

Das ist bisher in keinerlei Weise geschehen.

Wir haben aus der Presse erfahren, dass die Hinterstraße saniert werden soll. Daraufhin sind wir an die Stadt Coesfeld herangetreten. Wir haben ein erstes Gespräch mit Herrn Backes und Herrn Ludorf geführt. Das entsprechende Protokoll wurde uns zugesandt. Weitere Informationen seitens der Stadt Coesfeld haben wir bisher nicht bekommen.

Insgesamt können wir nicht nachvollziehen, warum unsere Verwaltung im Auftrage des Rates eine Planung derart vorantreiben kann, ohne auch nur ansatzweise eine Kenntnis über die späteren Kosten zu haben. Gerade diese Kenntnis hätten wir als Anlieger der Hinterstraße jedoch erwartet.

Der Hinweis der Vertreter der Stadt , es handele sich jedoch ausschließlich erst einmal nur um Planungen und daher seien die Kosten auch nicht abschätzbar, reicht uns Anlieger nicht aus. Wir möchten für uns eine Planungssicherheit haben, da voraussichtlich erhebliche finanzielle Belastungen auf uns zukommen können.

Wir erwarten eine Bestätigung dieses Schreibens.

Eine Durchschrift dieses Schreibens geht an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Rat der Stadt Coesfeld.

Mit freundlichen Grüßen 

Ulla und Werner Bücking
(Anwohner der Hinterstraße 20)

 

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