Fragen der Nachbarschaft zur Bürgerversammlung
„Sanierung der Hinterstraße“.

Welches sind konkret die Vorteile für die Anwohner die so eine Baumaßnahme rechtfertigen?

Siehe hierzu die Aussagen im "Kommunalen Abgabegesetz":

Anwohner sind nur dann finanziell zu beteiligen, wenn es für die Betroffenen einen Vorteil hat.

Sind die Eigentümer oder die Stadtverwaltung beweispflichtig?

  • Werden in den Häusern vor Beginn der Maßnahme Untersuchungen zwecks möglicherweise entstehender Schäden durchgeführt (Risse usw.). Haus Nr. 18 ist nur zur Hälfte unterkellert.
  • Gibt es dazu ein Beweissicherungsverfahren?

Die Nachbarn schlagen eine Ortsbesichtigung durch die Verwaltung vor.

  • Hierdurch sollen sich die Entscheider einen tatsächlichen Überblick über die Situation in der Hinterstraße machen.

Werden für die geplanten Maßnahmen Angebote von Unternehmern eingeholt?

  • Erfolgt hierzu eine Ausschreibung?
  • Haben die Eigentümer Einsicht in diese Unterlagen?

Wann wird die Verkehrszählung stattfinden damit die Frage der Anliegerstraße/Durchgangsstraße geklärt wird?

Wie hoch sind die Kosten der Eigentümer

  • bei einer Anliegerstraße (Sackgasse)
  • bei einer Durchgangs- oder Sammelstraße             

Wie ist das Verhältnis der Kostenaufteilung

  • für Straße
  • für Gehwege
  • für Parkplätze

Welche Vorteile haben die Eigentümer bei den verschiedenen Straßen?

  • Anliegerstraße
  • Sammelstraße
  • Durchgangstraße
  • Gemeinschaftstraße

Dieses ist kostgenmäßig für die Anlieger sehr wichtig. Nach unseren jahrelangen Erfahrungen handelt es sich um eine reine Durchgangsstraße. Dieses trifft ebenfalls für die Fußgänger zu. Ein Verweilen auf der Straße findet nicht statt.

Wann kommen welche Prozentsätze zum Zuge?

  • 60 v.H.
  • 70 v.H.
  • 80 v.H.

Was bedeuteten die angegebenen 300.000 Euro für die Sanierung?

  • Sind das die tatsächlichen Kosten?
  • Sind das die Kosten die von der Stadt im Haushaltsplan für die Sanierung vorgesehen sind?
  • Sind die darüber hinausgehenden Kosten von den Eigentümern zu zahlen?
  • Wird die Erstattung des Abwasserwerks (75.000 €) von den Kosten abgezogen?

Erfahrungsgemäß werden die Kosten eines Kostenvoranschlages nicht eingehalten. Was ist, wenn dann die tatsächlichen Kosten viel höher sind? Auf Spekulationen über die Kosten können wir uns nicht einlassen. Wir brauchen konkrete Zahlen.

 

Frage zur Einbahnstraßenregelung der Pfauengasse.

  • Wie soll verhindert werden, dass die Pfauengasse von täglich ca. 60 bis 70 Autos in falscher Richtung befahren wird?

Frage zum Baumbestand

Die Hinterstraßenplanung weist zum jetzigen Zeitpunkt bereits drei Bäume aus (siehe unser Schreiben vom 30.01.2018). Der Plan vom 12.10.2017 weist drei zusätzliche Bäume aus. Nach dem Gespräch der Nachbarn mit der Verwaltung, die dort ihre Bedenken äußerten, wurde eine neue Zeichnung mit Datum vom 13.02.2018 erstellt. Hier sind jetzt sieben zusätzliche Bäume vorgesehen.

Wir betrachten dieses Vorgehen als nicht bürgernah. Die Anlieger wünschen (überhaupt) keine zusätzlichen Bäume.

Begründung:

  • Die Bäume sind an der Südseite der Straße geplant. Da die Straße zu schmal ist, ist auf dieser Straßenseite, wegen des Lichteinfalles, nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt. Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstand beträgt 2,00 Meter.
  • Die Höhe der Häuser beträgt auf der Südseite von der Straße bis zur Dachrinne ca. 3,60 Meter. Die vorgesehen Bäume erreichen eine Höhe von 8 – 12 Meter und eine Baumkrone von 3 – 4 Meter. Außer einer starken Beeinträchtigung des Tageslichts vor den Fenstern, bringt das Laub eine zusätzliche Verunreinigung der Dachrinnen und der Straße mit sich. Eine Reinigung der Straße durch die Kehrmaschine findet schon jetzt durch die bestehenden Parkplätze nicht mehr statt und wird noch weiter durch die zusätzlichen Bäume eingeschränkt.
  • Dieses entbindet die Anlieger jedoch nicht von der Gebührenzahlung.

Frage zu den Gehwegen

Aufgrund der neuen Zeichnung weisen die Gehwege nun, wie bisher vorhanden, eine Breite von 1,25 Meter auf.

  • Die Verwaltung hält es für erforderlich, dass ein Rundboard mit einem Auftritt von drei cm Fahrbahn und Gehweg voneinander trennen. Dieses wird von uns abgeleht, da in der Vergangenheit LKWs schon die vorhandene hohe Bordsteinkante häufig überfahren.
  • Auch beim Einparken besteht nun die Gefahr, dass Fahrzeuge die nicht mehr vorhandene Bordsteinkante ignorieren. Der Fußgänger auf der Hinterstraße ist in jedem Fall der Verlierer. Das entspricht nicht dem Konzept und hat keinerlei Vorteile.

Wird die Straße insgesamt angehoben?

  • Fast alle Häuser haben mindestens eine Stufe zum Haus.

Altersstatistik der Eigentümer, die auch auf der Hinterstraße wohnen

  • Das Durchschnittsalter liegt bei 66,42 Jahren.

Wie sollen die Kosten für die Sanierung von älteren Bürgern aufgebracht werden?

  • Kredite durch Bank oder Sparkasse sind kaum noch möglich.
  • Eine Ratenzahlung gegenüber der Stadt ist nicht zu empfehlen.
  • Die Stadt fordert dann 6 Prozent Zinsen.
  • Jeder Bankkredit ist preiswerter.

Sollen  die Eigentümer eine Belastung auf ihr Haus aufnehmen?

Werden so die Bürger im Alter bestraft, die sich ein sorgenfreies Alter vorgestellt haben? Mancher wird sich wohl gezwungen sehen seine jahrzehntelange besessene Immobilie zu verkaufen.

Kann das im Sinne einer Stadt sein?

Wann erfahren die Eigentümer konkrete Angaben über die auf sie zukommenden Kosten?

Ohne eine genaue Höhe der auf die Eigentümer zukommenden Kosten dürfte die geplante Maßnehme nicht durchgeführt werden. Die Entscheidung sollte zum Wohl der Bürger getroffen werden und diese nicht in unbekannte Kosten stürzen.

  • Das Aufmaß der Straße liegt vor.
  • Die vorgesehenen Mittel für den Unterbau sind bekannt und aufgeführt.
  • Die Flächen für die Pflasterung oder die Asphaltdecke sind bekannt.
  • Die Flächen für die einzelnen Grundstücke mit den jeweiligen Geschossen liegen der Verwaltung vor.
  • Die Quadratmeter, die der Berechnung zu Grunde liegen sind auch zu ermitteln

Jeder verantwortungsbewusste Bürger holt sich vor größeren Investitionen frühzeitig Kostenvoranschläge ein, damit er sich nicht verschuldet.

Warum ist dies bei der Stadt Coesfeld nicht passiert?

Haben wir die Möglichkeit uns nur für die geplante Maßnahme des Abwasserwerks zu entscheiden?

  • Kanalarbeiter mit einer normalen Teerdecke
  • Vorteil für uns: Keine Kostenbeteiligung durch die Eigentümer.

Sind in der Straße Schadstoffe vorhanden, die einer besonderen Entsorgung erfordern?

  • Wer hat dann für die entstehenden Entsorgungskosten aufzukommen?

Warum werden die Bürger nicht vor der geplanten Maßnahme z.B. in einer Bürgeranhörung informiert und unterrichtet?

  • Das hätte sehr viel Ärger weniger mit sich gebracht. Wir als Anwohner haben immer alles nur durch die Presse erfahren

Eine Bürgeranhörung wurde durch den Finanzausschuss gefordert. Wieso konnte dann der Rat ohne Anhörung  eine Entscheidung treffen?

Welche Kriterien sind für die Höhe der evtl. Beteiligung maßgebend?

  • Grundstücksgröße
  • Straßenfläche
  • Geschosshöhe des Gebäudes?
  • Wie wird der Betrag für Eigentumswohnungen berechnet?
  • Gibt es eine Sonderregelung für Eckgrundstücke bzw. für Grundstücke die an zwei Straßen angrenzen?

Wann werden Hinterstraße und Jakobiring endlich deutlich als 30er-Zone ausgeschildert?

 

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