Straßenbaubeiträge: Entscheidung vertagt

Abrechnung soll vorläufig aussetzen

AZ vom 14.05.2022 - Coesfeld (fab). Was soll mit den Straßenbaubeiträgen passieren, bis der Landtag eine Entscheidung gefällt hat? Diese Frage stellte sich nun dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Landesregierung hatte die Förderung von 50 auf 100 Prozent ausgeweitet. Eine endgültige Entscheidung über die Beiträge soll aber der neue Landtag nach der Wahl treffen. Von der aktuellen Regelung profitieren die Anlieger der Hinterstraße. Doch Während die Grundstückseigentümer im Innenbereich vollständig entlastet werden, gilt dies nicht für den Außenbereich. Dort gilt die 2021 beschlossene Satzung der Stadt, die die Anlieger ungefähr hälftig zur Kasse bittet.

Ein Bürgerantrag hatte die Aussetzung aller KAG-Beiträge vorgeschlagen, weil sonst keine Gleichbehandlung zwischen Innen- und Außenbereich mehr gegeben sei. Der Alternativvorschlag der Verwaltung: Die Abrechnung der ausgeführten Maßnahmen solle vorläufig ausgesetzt werden und der Antrag erneut am 1. September beraten werden.

Die Kämmerei hatte kritisch angemerkt, dass ohne die Erhebung von Beiträgen eine Deckungslücke im Haushalt entstünde und mangels Finanzierung der weitere Ausbau von Wirtschaftswegen ebenfalls auszusetzen sei. 270 000 Euro sind im Haushalt 2022 als Einnahme vorgesehen.

Bernhard Kestermann (CDU) fragte, was mit den aktuell ausgebauten Wirtschaftswegen passiere. „Die Beitragspflicht entsteht bei Fertigstellung“, stellte Baudezernent Thomas Backes klar. Die Frage sei nur, wann diese geltend gemacht werde. Das Land sei in der Pflicht, eine Lösung zu entwickeln, wann dies geschehe und wie diese aussehe, könne aber niemand vorhersagen. „Es kann nur das Gebot sein, Zeit zu gewinnen“, äußerte Thomas Bücking (CDU). Schließlich folgte der Ausschuss einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.

 

 

 

 

 

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